alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Potsdam zum Bombodrom

Als interessierte Beobachterin der 9-stündigen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht am 31. Juli 2007 zu den 3 Musterklagen (von 20 anhängigen Verfahren) gegen die Inbetriebnahme des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide hat mich das Agieren der Bundeswehr und ihrer Rechtsvertretung – sagen wir mal erstaunt. Es ging immerhin um eine Entscheidung, die nach ihrer Auffassung die Verteidigungsfähigkeit des Landes, nach unserer Auffassung die Lebensqualität einer ganzen Region betrifft, und sie werden mit Steuergeldern bezahlt. Der Eindruck verwaltungsjuristischer Tieffliegerei sei nur am Rande erwähnt. Viel empörender finde ich, dass die Bundeswehr – nach 14 Jahren Rechtsauseinandersetzungen – nur wenige Tage (!) vor der ersten Verhandlung in der Hauptsache ein neues Lärmgutachten vorlegt, das von deutlich anderen Annahmen ausgeht und (ein Schelm der Böses dabei denkt!) niedrigere Lärmbelastungen errechnet, als ihr ursprüngliches Gutachten der EADS. Als das erkennbar nicht überzeugte wurde ein neuer Beweisantrag gestellt, der mutmaßlich die Entscheidung um weitere 2 Jahre verzögert hätte! Dass unsere Region so dünn besiedelt ist, musste ebenso erneut als Argument für die Zumutbarkeit der Spitzenwerte von über 100 dB herhalten wie die Lärmvorbelastung, die mit Unterlagen der NVA aus dem Jahre 1966 belegt werden sollte, und eine "gerechte Lastenverteilung" im Bundesgebiet.

Eine ernsthafte, juristisch gebotene und eigentlich selbstverständliche Abwägung der Interessen der hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihrer Gäste sähe wohl deutlich anders aus. Die Arroganz und Ignoranz der Bundeswehr gegenüber der Bevölkerung der Region, die wir in den 15 Jahren Auseinandersetzungen um das Bombodrom erleben, lässt sich wohl deutlicher kaum zum Ausdruck bringen. In einem Rechtsstaat wird ein solches Vorgehen selbst der Armee nicht zugestanden. Es ist gut, dass das Gericht daran keinen Zweifel gelassen hat. Allerdings möchte ich an dieser Stelle daran erinnern: es ging am Dienstag um die juristische Anfechtung einer politischen Entscheidung! Nämlich der Anordnung des damaligen SPD-Bundesverteidigungsministers Struck vom 9. Juli 2003, dass Bombodrom sofort in Betrieb zu nehmen! Insofern war das am Dienstag nicht nur eine schwere Niederlage für die Bundeswehr, sondern vor allem für die damalige rot-grüne Bundesregierung. Dass nun der Ruf nach einer politischen Entscheidung, die den 14 Jahre währenden Rechtsstreit beendet, fast einhellig ist, kann ich nur begrüßen. Späte Erkenntnis ist besser als gar keine.

Aber: an den Taten sollt ihr sie messen! Wir brauchen endlich verlässlichen Frieden in der Heide. Also, Frau Kanzlerin: geben Sie die Kyritz-Ruppiner Heide endlich der Region zurück!