Reyk Grunow hätte sich nicht ärgern müssen. Oder zumindest nicht so undifferenziert. Mal davon abgesehen, dass es in einer Demokratie möglich sein muss, unterschiedliche Positionen im Parlament auszudiskutieren, ohne sich reflexartig den Vorwurf einzuhandeln, das Thema würde damit automatisch zum „Spielball der Parteien“. Aber beim Bombodrom wurde in der Tat bisher im Bundestag die Absprache eingehalten, nur fraktionsübergreifende Anträge zu stellen, um das überparteiliche Bündnis vor Ort und in den betroffenen Landtagen nicht zu gefährden. Dazu stand DIE LINKE immer und das hat sich auch jetzt nicht geändert. In meiner Presseerklärung vom 10. Juni 2010 war nachlesbar: „Ich bedaure, dass es im Vorfeld nicht gelungen ist, einen überfraktionellen Gruppenantrag zu erarbeiten.“ Und in der Rede zur Einbringungsdebatte der 3 Anträge am 10. Juni 2010, die aufgrund meiner Erkrankung mein Kollege Ilja Seifert für DIE LINKE zu Protokoll gegeben hat, war nachlesbar: „ . . . ist es schade, dass wir heute nicht einen überfraktionellen Gruppenantrag diskutieren. Stattdessen preschte die SPD vor, sodass jetzt mit dem Antrag der Grünen und der Linken drei vorliegen. Eigentlich erwarten die Menschen in der Region fraktionsübergreifendes Handeln. Dazu brauchen Sie nur die Presseerklärung vom 9. Juni der Bürgerinitiative „Freier Himmel“ aus Mecklenburg-Vorpommern zu lesen. Allerdings sind die Unterschiede in den Anträgen der drei Fraktionen nicht so groß, als dass sie in den Ausschussberatungen nicht noch zu überwinden wären.“ Dieser Gedanke ist uns auch nicht erst hinterher gekommen, sondern ich hatte mich noch am Freitag vor der Debatte mit einem Brief an Kollegin Dagmar Ziegler gewandt und angeboten, dass wir bei der bisher geltenden Absprache bleiben und einen fraktionsübergreifenden (mehrere Fraktionen) oder einen Gruppenantrag (Abgeordnete unabhängig von ihren Fraktionen) erarbeiten. Ich weiß, dass sich auch Kollegin Cornelia Behm (Grüne) in diesem Sinne an Dagmar Ziegler gewandt hatte. Die SPD hätte ihren Antrag von der Tagesordnung absetzen können, um Zeit für die Diskussion – auch mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort, mit der Landesregierung und den betroffenen Landesparlamenten – zu schaffen. Da bis Anfang Juli noch 4 Sitzungswochen des Bundestags stattfinden (in 5 Kalenderwochen!) wäre selbst dann genügend Verhandlungszeit verfügbar gewesen, wenn – aus welchem Grund auch immer – unbedingt vor der parlamentarischen Sommerpause die Einbringung des Antrags für nötig gehalten worden wäre. Dass die ohne Not und sehr kurzfristig erzwungene Debatte nicht ohne eine klare Positionierung der LINKEN mit einem eigenen Antrag stattfinden kann, ergibt sich zwangsläufig aus inhaltlichen Fehlstellen des SPD-Antrags und aus unserem jahrelangen hohen Engagement bei diesem Thema. Das kann uns nicht im Ernst vorgeworfen werden. Den Text vor Ort vorher zu diskutieren ist für mich politisches Selbstverständnis, war aber leider aufgrund des Zeitdrucks nur noch begrenzt möglich. Ich habe aber den Diskussionsstand in der Region aufgegriffen, den ich aus vielen Gesprächen und Debatten kenne. Mein Angebot zu Verhandlungen zu einem Gruppenantrag auf Grundlage der nun vorliegenden 3 Oppositionsanträge bleibt jedenfalls bestehen.
Dr. Kirsten Tackmann, MdB DIE LINKE, Tornow