Tackmann weiter:
„Bürgerschaftliches Engagement ist unverzichtbar in einer demokratischen Gesellschaft. Dafür bringen viele Menschen Zeit, Kraft und Geld auf. Wenn finanzielle Aufwendungen für ehrenamtliche Bürgermeisterämter, Feuerwehrmitglieder oder andere Ehrenämter entschädigt werden, muss das für alle gelten. Hartz IV-Empfängerinnen und -empfänger sind auf dieses Geld angewiesen, da sie zusätzliche Kosten nicht tragen können. Deshalb ist die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen widersinnig, ungerecht und würde die Betroffenen in ihren Rechten beschränken.
DIE LINKE will diese Praxis ändern und fordert: keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ALG-II-Beziehende. Die zwei Anträge wurden heute in den Bundestag eingebracht und in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.“
Den Antrag „Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für bürgerschaftliches Engagement auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“, 17/7653 finden sie hier
Den Antrag „Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Amtsträgerinnen und Amtsträger nicht … anrechnen“ 17/7646 finden sie hier.