Tackmann weiter:
„Neben der diskriminierenden Regelung zu den Rentenpunkten benachteiligt die Rentenüberleitung Ost von 1990 verschiedene spezielle Gruppen, die ihr Arbeitsleben in Ostdeutschland verbrachten. Es ist 20 Jahre nach der Wende nicht hinnehmbar, dass die Alterseinkommen zum Beispiel einer Krankenschwester, eines Beschäftigten in der Land- oder Forstwirtschaft, einer Balletttänzerin, eines Ingenieurs, einer Professorin, eines Polizisten oder einer geschiedenen Frau nur deshalb deutlich niedriger ist, weil sie in der ehemaligen DDR gelebt und gearbeitet haben.
Das ist seit Jahren ein Skandal und die Betroffenen werden immer älter. Abgeordnete anderer Fraktionen wie auch die Kanzlerin selbst hatten 2009 im Wahlkampf angekündigt, die Probleme wenigstens teilweise zu lösen. Trotzdem hat sich bis heute nichts getan. DIE LINKE wird aber keine Ruhe geben, bis die Ungleichbehandlung Ostdeutscher beendet wird.
Gerade in den Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs leben überdurchschnittlich viele ältere Menschen. Den höchsten Bevölkerungsanteil Älterer hat die Stadt Brandenburg und die Prignitz. Gerade in den ländlichen Regionen ist Altersarmut für diese Nachkriegsgeneration erstmals wieder real. Aber darüber hinaus wäre für diese Menschen die Korrektur des Rentenüberleitungsgesetzes ein längst überfälliges Signal des Respekts gegenüber ihrer Arbeitsleistung.
Schon im Mai dieses Jahres hatte die Linksfraktion einen Antrag vorgelegt, der die Probleme auflistete und Lösungen einforderte. Doch die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten lehnte zum wiederholten Mal die Anträge der LINKEN zur Korrektur der Rentenüberleitungsgesetze ab.
Wir fordern nun erneut: Die Lebens- und Arbeitsleistungen von Ostdeutschen müssen endlich anerkannt werden!"