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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN, Kirsten Tackmann, schließt sich mit einem Brief dem Aufruf des Unterstützungskomitees für Alicija Tysiak zu Solidaritätsbekundungen an.

Die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN, Kirsten Tackmann, schließt sich mit einem Brief dem Aufruf des Unterstützungskomitees für Alicija Tysiak zu Solidaritätsbekundungen an.

In ihrem Brief heißt es u. a.: „Wie wir erfahren mussten, werden Sie, seitdem Sie Widerstand leisten, von den klerikal beherrschten Medien Polens sowie der Katholischen Kirche im wahrsten Sinne des Wortes verteufelt. Angesichts dieses inakzeptablen Umgangs möchte ich Sie der Solidarität der LINKEN fest versichern. Es ist unfassbar und nicht hinnehmbar, in welcher Weise Sie in der Öffentlichkeit beschimpft und diffamiert werden. Für Ihren Prozess gegen die Zeitschrift „Gosc Niedzielny“ wünschen wir Ihnen viel Erfolg. Die Meinungsfreiheit muss verteidigt werden gegen klerikale und frauenfeindliche Angriffe. Zugleich ist es aber auch ein Kampf für die polnischen Frauen und deren Rechte. Zu diesen Rechten muss nach unserer festen Überzeugung auch die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper gehören.“

Zu den Hintergründen: Im Jahr 2000 wurde der Polin Alicja Tysiac eine legale Abtreibung verweigert, obwohl mehrere Augenärzte der zweifachen Mutter diagnostizierten, dass sie durch eine weitere Geburt das Augenlicht verlieren könne. Tatsächlich konnte nach der Geburt nur eine Notoperation die sofortige Erblindung verhindern. Die junge Frau war nun behindert und bekam eine Invalidenrente von 130 Euro. Aber sie wollte das Unrecht nicht hinnehmen, denn selbst das restriktive Abtreibungsrecht in Polen lässt Schwangerschaftsabbrüche u. a. zu, wenn Gefahr für die Mutter besteht, und klagte so lange für ihre Rechte gegen den polnischen Staat bis ihre Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kam. Am 21. März 2007 gab ihr das Gericht Recht und verurteilte Polen zu einer Wiedergutmachung. Hatte es schon während der Prozessdauer eine Hetzkampagne der Medien sowie der Katholischen Kirche gegen Alicja Tysiac gegeben, so verschärfte sich diese nach der Urteilsverkündung. Hohe Vertreter des polnischen Klerus beschimpften sie in öffentlichen Gottesdiensten als Mörderin. In den kirchlich dominierten Medien wurde sie weiterhin als „Verräterin der Nation“ diffamiert. Aber Alicja Tysiac entschied sich erneut zur Gegenwehr und verklagte im Juni 2008 den Chefredakteur der Zeitschrift „Gosc Niedzielny“ Marek Garnarzyk wegen Diffamierung. Dieser hatte Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglichen und Frau Tysiac mit Nazimördern gleichgestellt. Der Prozess wurde jetzt eröffnet.

Alle, die sich ebenfalls an der Unterstützungsaktion für Alicja Tysiac beteiligen wollen, können Ihre Schreiben an folgende Adresse schicken: RACJA Polskiej Lewicy, ul. Emilii Plater 55/81, 00 113 Warszawa, Polen.