Die forstpolitische Sprecherin weiter.
„SPD und Grüne setzen dagegen auf eine Totalverweigerung. Trotzdem eint uns die weiter bestehende Forderung, den Begriff „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung zu definieren. Die Novelle des Bundeswaldgesetzes hätte die Leitplanken für eine naturnahe Waldbewirtschaftung setzen müssen. Aber das ist mit Schwarz-Gelb nicht zu machen. Trotzdem enthält die Gesetzesnovelle auch eine Reihe wichtiger Forderungen des Antrags der LINKEN. Agroforstsysteme und Kurzumtriebsplantagen wurden vom Waldbegriff ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht wurde der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Kleinprivatwaldbesitzerinnen und –besitzer werden nun besser unterstützt. Besonders bemerkenswert ist, dass die Koalition einen Hinweis des von der LINKEN benannten Sachverständigen aus der Ausschussanhörung am 7. Juni 2010 aufgenommen hat. Respekt! Das habe ich bisher im Agrarausschuss noch nicht erlebt. DIE LINKE wird an den verbliebenen Fehlstellen des Gesetzentwurfes weiter dran bleiben.“
Den LINKEN Antrag finden Sie hier.
Anhang: 100617_debatte_bwaldg.pdf