"Die finanzielle Situation der Zufluchtstätten hat sich deutlich seit der Einführung von Tagessatzfinanzierungen nach SGB II bzw. XII in der Mehrheit der Bundesländer verschlechtert. Zu Lasten der vor Gewalt flüchtenden Frauen und Kinder genauso wie der dort tätigen Mitarbeiterinnen. DIE LINKE im Bundestag hatte bereits in der zurückliegenden Wahlperiode beantragt, endlich zu handeln. Erreicht wurde damit zwar die erste Anhörung im Bundestag nach 30 Jahren Frauenhausbewegung, aber trotz dringenden Handlungsbedarfes wurde nichts geändert. Daher muss dieses wichtige Anliegen nach den Bundestagswahlen wieder auf den Tisch. Denn nur über eine bundesgesetzliche Regelung kann eine bundeseineinheitliche Finanzierung sichergestellt werden.
Wie ernst die Situation ist, belegen u. a. die Pläne des Finanzministeriums von Sachsen-Anhalt, das 1, 5 Million Euro für die Finanzierung von Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen streichen will. Hier ist ein Eingreifen des Bundes gefordert, schließlich gehört der Schutz vor Gewalt gegen Frauen spätestens seit der Ratifizierung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung von Frauen1985 (CEDAW-Abkommen) zu seinen staatlichen Aufgaben."