Auch bis zu sechs Prozent der Holzeinfuhren nach Deutschland sind illegal. Diese Zahl bezieht sich auf alle Hölzer, also auch EU-Holz. Bezogen auf Holz aus Drittländern dürfte der Prozentsatz illegalen Holzes noch deutlich größer sein. Beispielsweise sollen 80 Prozent des Amazonasholzes aus Raubbau stammen. Das ist ein lukrativer krimineller Markt, der dringend geschlossen werden muss!
Zuletzt debattierte der Bundestag im Frühjahr 2010 über das Thema, als eine EU-Verordnung über Holz und Holzerzeugnisse erarbeitet wurde. Bei allen Meinungsverschiedenheiten in Detailfragen wurde dennoch klar: Europa kämpft gemeinsam gegen Holz aus Raubbau! Bereits 2003 verabschiedete die EU einen FLEGT-Aktionsplan. Mit diesem soll der illegale Holzhandel verhindert und freiwillige Partnerschaftsabkommen mit Drittstaaten gestärkt werden, die sich an überprüfbare Forstgesetze halten.
DIE LINKE begrüßt das ausdrücklich. Wir treten für eine nachhaltige, also soziale, ökologische und wirtschaftliche Forstwirtschaft ein. Dazu gehört, dass sie selbstverständlich nur in Gebieten erfolgen darf, die für Holznutzung ausgewiesen sind. Nationalparke und andere Juwelen der Artenvielfalt müssen tabu sein.
Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf dient zunächst nur der Einrichtung eines nationalen Genehmigungssystems für Holzeinfuhren aus Ländern, mit denen ein Partnerschaftsabkommen geschlossen wurde.
Damit wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Es geht dabei um Holz aus Partnerländern, wie z.B. Ghana, Kamerun oder der Republik Kongo. Sie haben sich gegenüber der EU verpflichtet, dem illegalen Raubbau den Kampf anzusagen. Sie haben eigene Forstgesetze erlassen, sowie ein Prüf- und Kontrollsystem entwickelt. Damit wird das Holz aus diesen Ländern schon deutlich stärker unter die Lupe genommen, als das Holz aus anderen Importländern. Trotzdem muss natürlich auch dieses Holz kontrolliert werden.
Was bringt das Gesetz?
1. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Beitrag gegen den Raubbau an Wäldern leisten. Ein Beispiel: ein deutscher Bauhandel hat Gartenmöbel bei einem Möbelhersteller bestellt. Der baut diese aus Holzimporten aus Ghana. Bisher konnte man nicht sicher sein, dass der Stuhl aus legalem Holz gebaut wurde. Jetzt erhöht sich die Chance der Legalität, denn Baumärkte können und werden darauf achten, nur noch Gartenmöbel von einem Hersteller zu kaufen, der keine krummen Geschäfte macht. Wer will schon Ärger mit dem Zoll und damit die Kunden verschrecken? Der Hersteller muss die entsprechenden Zertifikate des Partnerlandes besitzen. Stammt das Holz aus einer illegalen Quelle – wurde also z.B. in einem Naturschutzgebiet ohne Genehmigung geschlagen – dann wird es aus dem Verkehr gezogen. Es droht eine saftige Strafe: 1 Jahr Gefängnis oder 50.000 Euro!
2. Durch die Nachfrage nach legalem und die Kampfansage an illegales Holz wird die Biodiversität geschützt. Denn die forstlich nicht oder nicht mehr genutzten Waldbereiche dieser Erde sind für Tiere und Pflanzen von großer Bedeutung. Sie stellen einen Rückzugsraum für bedrohte Arten dar, sie geben Raum für natürliche Entwicklungsprozesse und sind das genetische Sparkonto für die Zukunft. Denn nur wenn genetische Vielfalt vorhanden ist, können sich Arten an veränderte Umweltbedingungen anpassen. Darum tritt DIE LINKE übrigens nicht nur international sondern auch in Deutschland für fünf Prozent ungenutzte Waldflächen ein.
3. Die EU gibt ein deutliches Zeichen an die Partnerländer: Definiert, was legale Forstwirtschaft ist. Erarbeitet ein Kontrollsystem, damit die komplette Kette vom Baumarkt bis zum Herkunftsland zurückverfolgt werden kann.
Damit geht der vorliegende Gesetzentwurf in die richtige Richtung.
Neben Licht gibt es allerdings auch Schatten zu erwähnen.
Zum Beispiel soll nur ein Prozent der Lieferungen stichprobenartig kontrolliert werden. Das betrifft nach Kalkulation des BMELVs in den kommenden Jahren nur ca. 16 jährliche Stichproben. Das ist viel zu wenig! Die Kontrollen sollten sich an den Risiken der Produktkategorien und Herkünfte berechnen. Sobald ein begründeter Verdacht besteht, muss eingegriffen und kontrolliert werden. Hier ist der Zoll in der Pflicht, begründeten kritischen Hinweisen auf mögliche illegale Holzlieferungen nachzugehen.
Bedauerlich ist auch, dass nicht gleichzeitig die Holzhandels-Verordnung aus 2010 in nationales Recht übernommen wird. Anscheinend soll noch auf die Durchführungsbestimmungen gewartet werden, so dass wir das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz wohl erst 2013 wieder im Bundestag debattieren werden. Man kann nur hoffen, dass dann wenigstens das Ergebnis den langen Beratungszeitraum rechtfertigt. Denn eigentlich dürfen wir keine Zeit mehr verlieren für einen konsequenten Kampf gegen den Raubbau am Wald. Dabei dürfen wir aber durchaus auch vor der eigenen Tür kehren, denn die Waldstrategie 2020 der Bundesregierung lässt ja leider weiter auf sich warten.
Trotzdem stimmt DIE LINKE dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zu.