Die Züchtungsunternehmen erheben nicht nur Lizenzgebühren für neue Sorten, sondern auch Gebühren für die Verwendung von Erntegut als Saatgut nach dem uralten Recht der Landwirtinnen und Landwirte auf den so genannten freien Nachbau. Dafür zu bezahlen wird aus verschiedenen Gründen oft verweigert. Deshalb schwelt seit Jahren der offene und auch juristische ausgetragene Konflikt mit den Pflanzenzüchtungsunternehmen die ihr Recht auf die Erhebung von Nachbaugebühren geltend machen. Im konstruktiven Gespräch ging es um mögliche Kompromisse. Statt Frontstellung zwischen den Akteuren wird eine neue Partnerschaft gebraucht.
Thema waren Nachbaugebühren – dazu kam Dr. Carl Schäfer vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) zu Frau Dr. Tackmann ins Büro.