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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wie stimmten die Abgeordneten des Wahlskreises 56 über den Gesetzesentwurf der LINKEN ab, o.g. Artikel des Grundgesetz zu ändern, so dass die Quoren wesentlicher, im Grundgesetz geregelter Rechte der parlamentarischen Minderheit an die Bedingungen einer Großen Koalition angepasst sind. Minderheitsrechte werden dann nicht nur von einem Viertel bzw. einem Drittel der Mitglieder des Bundestages, sondern auch von der Gesamtheit der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen, ausgeübt.

Ergebnisse der Namentlichen Abstimmung:
Sebastian Steineke, CDU/ CSU:              NEIN
Dagmar Ziegler, SPD:                                NICHT ABGEGEBEN
Dr.Kirsten Tackmann, DIE LINKE:       JA

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 39, 44, 45a, 93) „Minderheitenrechte GE-LINKE-Normenkontrolle“ (18/838) 18/997