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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Zum heutigen Urteil des OVG im Streit um das Nutzungsbegehren des Bundesverteidigungsministeriums für das Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide erklärt Kirsten Tackmann, Sprecherin der Brandenburger Landesgruppe der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

"Wieder gab es eine schallende juristische Ohrfeige für die Bundesregierung. Die Bundeswehr versucht offensichtlich mit rechtlich hochriskanten Mitteln zumindest am Rande, wenn nicht jenseits der Rechtsstaatlichkeit das Bombodrom gegen eine ganze Region durchzusetzen. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg, wie schon die Vorinstanz, heute unterbunden. Die rechtliche Privilegierung der Bundeswehr wurde offensichtlich mit Allmacht verwechselt.

Damit liegt die Frage aber umso drängender wieder auf dem Tisch, wo sie eigentlich hingehört: in die höchste Volksvertretung des Landes. 15 Jahre juristischer Streit über Verfahrensfragen ist genug. Jetzt muss der Bundestag seine Souveränität beweisen und den Abzug der Bundeswehr aus der Kyritz-Ruppiner Heide beschließen. Die Blockade der wenigen Entwicklungschancen in den unmittelbar betroffenen Gebieten muss durchbrochen werden.

Vor allem die SPD ist jetzt am Zug. Sie muss beweisen, was ihr Parteitagsbeschluss von 2007 wert ist.

DIE LINKE wird nicht locker lassen, bis die rein rechnerische rot-rot-grüne Mehrheit im Bundestag zur faktischen Mehrheit wird und im Interesse der Menschen eine Entscheidung erzwingt."

Es gibt keine militärische Rechtfertigung für das Bombodrom. Es ist wirtschaftsschädigend und politisch gegen den Willen der Region nicht durchsetzbar. Hier nicht und nirgendwo.