Anlässlich der aktuellen Debatte im polnischen Parlament zur Verfassungsänderung in Bezug auf den "garantierten Schutz des Lebens um den Zusatz von der Empfängnis an" zu erweitern, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied des Fraktionsvorstandes, Dr. Kirsten Tackmann:
Polen hat seit 1993 eines der schärfsten Abtreibungsgesetze in Europa: Schwangerschaftsabbrüche sind nur nach Vergewaltigung oder Inzest zulässig, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder schwerer Behinderung des Fötus. Es ist ein Skandal, dass in einem EU-Mitgliedsland nun ernsthaft Debatten geführt werden, ein völliges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen einzuführen und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen noch massiver zu verletzen. Nicht umsonst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerade erst Polen wegen seiner schon bestehenden strengen Abtreibungsgesetze zur Zahlung eines Schmerzensgelds an eine betroffene Frau verurteilt.
Eine verschärfte Abtreibungspolitik führt nach internationalen Erfahrungen nur dazu, dass hunderttausende Frauen jährlich illegale Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen – meist unter katastrophalen hygienischen und menschenunwürdigen Bedingungen. Viele von ihnen müssen sich anschließend in den Krankenhäusern wegen Komplikationen behandeln lassen, einige bezahlen diese sogar mit dem Leben. Diese Kriminalisierung von Frauen und die Beschneidung der Rechte von Frauen in Europa sind skandalös.
Es ist ein Wesenszug patriarchaler Gesellschaften, Frauen im Zusammenhang mit ihrer Gebärfähigkeit das Recht auf Selbstbestimmung zu verwehren. Die Linke. streitet daher für die volle Durchsetzung der Entscheidungsfreiheit von Frauen über ihren eigenen Körper.