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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Wenn Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) "zum Teil erhebliche finanzielle Einschnitte" für Träger der Schwangerschaftsberatung in Brandenburg einräumen muss, dann ist das für sich gesehen schon ein frauenpolitischer Skandal. Scheinheilig wird es aber, wenn zeitgleich konservative Kräfte auch mit Unterstützung aus den Reihen der SPD im Bundestag eine Verschärfung der Regelungen zu den Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer Indikation durchsetzen will.

Diese sieht unter anderem eine Beratungspflicht mit Strafandrohung für Ärztinnen und Ärzte vor. Unter dem Deckmantel so genannter später Schwangerschaftsabbrüche wird damit de facto eine weitere Verschärfung des § 218 angestrebt. Aus Sicht der LINKEN sind das schwere Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Der Gruppenantrag aus ihren Reihen fordert dagegen den Ausbau einer qualifizierten Schwangerschaftsberatung. Wer die Situation von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt wirklich verbessern will, muss in den Ländern auch die Finanzierung sichern.", erklärt die frauenpolitische Sprecherin Dr. Kirsten Tackmann der Fraktion DIE LINKE:

Tackmann weiter:

"Die mit den Gruppenanträgen aus den Reihen der CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbundene Verschärfung des § 218 hat nur den Vorwand, späte Schwangerschaftsabbrüche verhindern zu wollen. In Wirklichkeit soll vor allem der Druck auf Frauen erhöht werden. Die reproduktiven Rechte von Frauen und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen sind damit in erheblicher Gefahr.

DIE LINKE lehnt entschieden jeglichen Versuch ab, den §218 weiter zu verschärfen. Frauen und Paare brauchen umfassende, erreichbare und qualifizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote in jeder Phase der Schwangerschaft. Dazu ist auch ein quantitativer und qualitativer Ausbau der psychosozialen Beratungsangebote notwendig. Frauen müssen auch von ihrem Recht auf Nicht -Wissen Gebrauch machen können."