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Am Donnerstag wurden von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen.

Hierbei ging es vor allem um Kürzungen der so genannten Einspeisevergütung für aus Sonnenkraft gewonnenen Strom. DIE LINKE hat dazu den Antrag "Solarstromförderung wirksam ausgestalten" (17/1144) eingebracht, der eine deutlich geringere Senkung der Einspeisevergütung fordert als die schwarz-gelbe Koalition. Die Pläne der Koalition sind aus Sicht der LINKEn energie- und wirtschaftspolitisch verheerend, gerade auch in Brandenburg, wo die Solarbranche Fuß gefasst hat.

Für intensive Diskussionen sorgte die Frage, ob Solaranlagen weiter auf (ehemaligen, also zu Bauland umgewidmeten) Ackerflächen gefördert werden sollen. Auch in der LINKEN Bundestagsfraktion gab es dazu unterschiedliche Auffassungen, vor Allem zwischen den Umwelt- und den AgrarpolitikerInnen. Für mich als agrarpolitische Sprecherin gehören Solaranlagen auf Dächer und ehemalige Mülldeponien. Ackerflächen sind allerdings eine sehr begrenzte Ressource, die schon jetzt tagtäglich schrumpft. Jeden Tag gehen über 100 Hektar heimische landwirtschaftliche Nutzfläche verloren, z. B. für Straßen- und Siedlungsbau. Deshalb müssen wir alles tun, um diesen Flächenverbrauch zu stoppen, denn wir brauchen diese Flächen um Nahrungsmittel zu produzieren, um ökologische Vorrangflächen zur Verbesserung der Agrobiodiversität einzurichten und für nachhaltig angebaute Energiepflanzen als eine Grundlage für regional erzeugte und verbrauchte erneuerbare Energien. Für Photovoltaik-Anlagen würden die Äcker zumindest längerfristig, vermutlich aber endgültig für verloren gehen.

Für mich ist die Solarenergie ein sehr wichtiger Bestandteil des Energiemixes der Zukunft und ihr Ausbau ist eine Voraussetzung für den Ausstieg aus der Braunkohle. Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sollten aber auf Konversionsflächen, Dächern und Deponien errichtet werden. DIE LINKE lehnt die Vorschläge der Bundesregierung zur Änderungen des EEG ab. Nur die zukünftige Streichung der Einspeisevergütung von PV-Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen mit einer Übergangsfrist für bereits genehmigte Anlagen ist agrarpolitisch sinnvoll.