Die älteren Erwerbslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II, 53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als erwerbslos zählen, sind enthalten in der Gruppe Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I oder ALG II.
Diese große Gruppe der älteren ALG -Bezieher, die nicht als erwerbslos gelten, ist nicht vollständig im Monatsbericht ausgewiesen, sondern mit Stand März 2011 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit abgefragt worden.
Anhang: 110801_tatsaechliche_erwerbslosigkeit_in_der_opr_august_2011.pdf
Anhang: 110831_tatsaechliche_erwerbslosigkeit_in_der_prignitz_august_2011.pdf
Anhang: ba_daten_august_2011_tatsaechliche_arbeitslosigkeit.pdf