1.) Welche konkreten gesetzlichen Sonderregelungen zum Bauplanungsrecht für den Bereich der Energieversorgung sind für das Gelände der Kyritz-Ruppiner-Heide (ehemals „Bombodrom“) geplant und wie wurden diese mit den Interessen der Region, die in fast zwanzig Jahren Bürgerbewegung gegen das Bundesverteidigungsministerium eine zivile Nutzung erzwungen hat, abgestimmt?
Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach geplanten gesetzlichen Sonderregelungen zum Bauplanungsrecht in Bezug auf die Energieversorgung