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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Antwort der Bundesregierung auf die Frage nach geplanten gesetzlichen Sonderregelungen zum Bauplanungsrecht in Bezug auf die Energieversorgung

1.) Welche konkreten gesetzlichen Sonderregelungen zum Bauplanungsrecht für den Bereich der Energieversorgung sind für das Gelände der Kyritz-Ruppiner-Heide (ehemals „Bombodrom“) geplant und wie wurden diese mit den Interessen der Region, die in fast zwanzig Jahren Bürgerbewegung gegen das Bundesverteidigungsministerium eine zivile Nutzung erzwungen hat, abgestimmt?

Anhang: schra_111227_krh_bauplanungsrecht.pdf