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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Antwort der Bundesregierng zu Dr. Kirsten Tackmanns Fragen nach den Auswirkungen, wenn die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) in Kraft tritt.

2.) Wie viele aktuell betriebene Jauche-, Gülle und Sickersaftanlagen (JGS-Anlagen) würden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den derzeit geplanten Änderungen der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – VAUwS, Anlage 8) nachgerüstet bzw. stillgelegt oder sogar abgerissen werden (bitte für die einzelnen Bundesländer angeben)?

3.) Mit welchen zusätzlichen Kosten würden die Landwirtschaftsbetriebe nach Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich belastet und welche finanziellen Hilfen sind geplant?

Anhang: schra_111013_jgsanlagen.pdf