2.) Wie viele aktuell betriebene Jauche-, Gülle und Sickersaftanlagen (JGS-Anlagen) würden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den derzeit geplanten Änderungen der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – VAUwS, Anlage 8) nachgerüstet bzw. stillgelegt oder sogar abgerissen werden (bitte für die einzelnen Bundesländer angeben)?
3.) Mit welchen zusätzlichen Kosten würden die Landwirtschaftsbetriebe nach Inkrafttreten der Verordnung voraussichtlich belastet und welche finanziellen Hilfen sind geplant?
Anhang: schra_111013_jgsanlagen.pdf