alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin hinterfragte am 20.04.2011 die unklaren Begrifflichkeiten des Strafrechtsänderungsgesetzes Hinterfragte die unklare Begrifflichkeiten des Strafrechtsänderungsgesetzes hinsichtlich der Bestandsgefährdung und die Einschränkungen für die Forst- und Landwirtschaft infolge des Gesetzes

3. Was meint die Bundesregierung mit dem rechtlich unbestimmten Begriff einer „erheblichen Schädigung“ eines Lebensraumes einer Art oder eines Lebensraumtypes (siehe: Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt, Artikel 1, Absatz 7, Buchstabe a, Bundestagsdruckache 17/5391) und wie wird sie den Vorschlag der Forstbranche, diesen Terminus zum Zweck einer höheren Rechtssicherheit im Sinne von „existenziell bzw. in seinem Bestand gefährdend“ zu verändern, aufgreifen?

4. Welche Einschränkungen für Forst- und LandwirtInnen erwartet die Bundesregierung, falls der Gesetzentwurf (Bundestagsdruckache 17/5391) unverändert in Kraft treten sollte und warum erfolgt keine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/99/EG durch diesen Gesetzentwurf in Bezug auf Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, sondern eine Verschärfung?

Anhang: schra_110428_forst_strafrecht.pdf