3. Hat nach Auffassung der Bundesregierung der Bundesgesetzgeber seine Gesetzgebungskompetenz für die Verkabelung sowohl von Höchstspannungs- (380 KV) als auch Hochspannungsleitungen abschließend ausgeübt und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Spielräume der Landesgesetzgebung zum Erlass eines allgemeinen landesrechtlichen Gebots zur Erdverkabelung?
Anhang: schra_110308_erdkabel.pdf