4. Welche Position wird die Bundesregierung in Brüssel hinsichtlich der Entscheidung des EuGH vom 9.11.2010, die Offenlegung der Agrar-Fördermittel für natürliche nicht aber für juristische Personen in der derzeitigen Form für unzulässig zu erklären, vertreten und welche Konsequenzen hat die Entscheidung für juristische Personen, die Namen natürlicher Personen führen, hinsichtlich der Offenlegungspflicht?
Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 11.11.2010 Wie die Bundesregierung mit der teilweisen Zurücknahme der Veröffentlichung der Fördermittelempfänger seitens der EU umgeht