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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 11.11.2010 Wie die Bundesregierung mit der teilweisen Zurücknahme der Veröffentlichung der Fördermittelempfänger seitens der EU umgeht

4. Welche Position wird die Bundesregierung in Brüssel hinsichtlich der Entscheidung des EuGH vom 9.11.2010, die Offenlegung der Agrar-Fördermittel für natürliche nicht aber für juristische Personen in der derzeitigen Form für unzulässig zu erklären, vertreten und welche Konsequenzen hat die Entscheidung für juristische Personen, die Namen natürlicher Personen führen, hinsichtlich der Offenlegungspflicht?

Anhang: schra_101118_agrartransparenz_foerdermittel.pdf