4. Wie wird durch den Bund im Zuge des geplanten Abzugs der Bundeswehr aus der Kyritz-Ruppiner Heide und der Übergabe des Geländes an die BImA die nahtlose Sicherheitsgewährleistung konkret umgesetzt, zum Beispiel die vollständige Fertigstellung des Brandschutzstreifens um das Gelände und die beständige Verfügbarkeit von Fachkräften für Munitionsberäumung bzw. Feuerwehrkräften?“
Anhang: schra_101103_bombodrom.pdf