3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Anzahl und Arten von streng geschützten Tieren (z. B. Anhang IV – Arten der FFH-Richtlinie), die in der Bundesrepublik dem Naturschutzrecht unterliegen, aber in menschlicher Obhut gehalten werden, und wie wird gesichert, dass Tiere aus solchen Gefangenschaftshaltungen nicht in die freie Wildbahn ausgesetzt werden?
Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 09.11.2010 nach streng geschützten und in menschlicher Obhut gehalten Wildtierarten