Sieht die Bundesregierung Artikel 20.30 (4)[1] des CETA-Handelsabkommens zum Datenschutz bei Pflanzenschutzmitteln vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C673/13 P)[2] zum öffentlichen Zugang zu Dokumenten zur Information über die Emission in die Umwelt berührt und wie soll dieser Zugang konkret ausgestaltet werden?
[1] http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10973-2016-INIT/de/pdf
[2] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-11/cp160128de.pdf
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung: 161220_EuGH_CETA