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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die zweite Frage im Dezember zielt auf die Wirksamkeit des EuGH-Urteils nach dem das CETA-Abkommen beschlossen wurde. Nach EuGH können sich die Bürgerinnen und Bürger über verwendete Pestizide in der Landwirtschaft informieren, nach CETA braucht’s dies nicht – aus sogenannten Datenschutzgründen.
Die Bundesregierung hat sich mit dem Problem offensichtlich noch nicht beschäftigt – siehe die Antwort.

Sieht die Bundesregierung Artikel 20.30 (4)[1] des CETA-Handelsabkommens zum Datenschutz bei Pflanzenschutzmitteln vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C673/13 P)[2] zum öffentlichen Zugang zu Dokumenten zur Information über die Emission in die Umwelt berührt und wie soll dieser Zugang konkret ausgestaltet werden?

[1] http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10973-2016-INIT/de/pdf
[2] http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-11/cp160128de.pdf

Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung: 161220_EuGH_CETA