Wie wurde der Zielwert des Sektors LULUCF in §3a im Entwurf zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes von mindestens -25 Mio. t CO2-Äq bis zum Jahr 2030 hergeleitet; wenn im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung davon ausgegangen wird, dass der LULUCF-Sektor im Jahr 2020 voraussichtlich zu einer Quelle von Treibhausgasen in Höhe von 29,6 Mio. t CO2-Äq wird, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung des Ziels?
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 06/334.