- Wie sollen nach der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb, Stand: 15.07.2020 vorab potenzielle Risiken in Lebensmittelbetrieben identifiziert werden, auf die sich anlassbezogene Betriebskontrollen konzentrieren sollen, und wie kann durch die Neuregelung sichergestellt werden, dass die Kontrolldichte im Vergleich zur derzeitigen Kontrolldichte, die häufigere Regelkontrollen vorsieht, nicht abnimmt
Hier die Antwort der Bundesregierung.