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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In ihrer zweiten Schriftliche Frage will Kirsten Tackmann wissen, wie die Lebensmittelkontrollen nach der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb) sichergestellt werden – und die Kontrolldichte nicht abnimmt.

  1. Wie sollen nach der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV Rüb, Stand: 15.07.2020 vorab potenzielle Risiken in Lebensmittelbetrieben identifiziert werden, auf die sich anlassbezogene Betriebskontrollen konzentrieren sollen, und wie kann durch die Neuregelung sichergestellt werden, dass die Kontrolldichte im Vergleich zur derzeitigen Kontrolldichte, die häufigere Regelkontrollen vorsieht, nicht abnimmt

Hier die Antwort der Bundesregierung.