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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Darf man Tiere, Pflanzen oder sogar Menschen patentieren? Was ist erlaubt, was ethisch verantwortbar?

Tackmanns Artikel im Bundestagsreport: Keine Patente auf Leben!

Darf man Tiere, Pflanzen oder sogar Menschen patentieren? Was ist erlaubt, was ethisch verantwortbar? Mit diesen Fragen beschäftigten sich AgrarpolitikerInnen aller fünf Fraktionen des Bundestages seit eineinhalb Jahren. Im intensiven Dialog erarbeiteten sie einen gemeinsamen Antrag, der diese Woche einstimmig beschlossen wurde. Doch im letzten Moment schlossen die Kalten Krieger der Unionsfraktion die Linksfraktion von der Antragstellung aus. Zugestimmt haben wir dem Antrag trotzdem. Wir legten aber zur Debatte den eigenen Antrag 17/8584 „Keine Patente auf Leben“ dazu, in dem wir unsere weiter gehende Ablehnung klarstellen.

Um was geht es?

Mit einem Patent wird der ErfinderIn für eine bestimmte Zeit ein alleiniges Recht zur Nutzung und Vermarktung gegeben. Ohne Erlaubnis dürfen Dritte die Erfindung nicht nutzen oder müssen eine Gebühr zahlen. Was im unbelebten Bereich ggf. noch Sinn macht, verbietet sich aus unserer Sicht bei Lebewesen. Gene können entdeckt, beschrieben und bewundert, dürfen aber nicht als angebliche Erfindungen privatisiert werden. Leider werden solche Patente aber zugelassen. Bei Gentech-Tieren und Labor-Pflanzen bereits seit den 90er Jahren. Immer öfter gibt es auch Patente auf normale Zuchtverfahren. Kritisiert wird zudem die große Reichweite über die gesamte Produktionskette von der Pflanze / dem Tier bis zu den Nachkommen bzw. Produkten.

Ein Expertengremium des Bundesagrarministeriums hat bereits 2010 die möglichen negativen Folgen der so genannten Biopatente benannt. Die Konsequenzen der möglichen Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren für die Landwirtschaft seien nur schwer absehbar, schrieb der Wissenschaftliche Beirat. Die Reichweite der aus einem Verfahrenspatent abgeleiteten Ansprüche auf die unmittelbaren Erzeugnisse sei erheblich. Dies betreffe möglicherweise auch die Folgegenerationen. Allein die Möglichkeit, dass klassische Züchtungsverfahren patentiert werden können, sorge für erhebliche Verunsicherung in der Landwirtschaft. Das kann ich bestätigen. Kaum ein Thema treibt LandwirtInnen aktuell so die Zornesröte ins Gesicht, wie der Griff der Agrarkonzerne nach ihren agrarwirtschaftlichen Grundlagen. Die Kritik an Biopatenten reicht vom konservativen Bauernverband bis zu UmweltschützerInnen.

Streit um die Melone

Ganz aktuell gibt es einen Obst-Patent-Streit. Der Agrarmulti Monsanto will das Erbgut einer Melone patentieren. Dagegen wurde Einspruch beim Europäischen Patentamt eingelegt, teilten die Naturschutzorganisation Greenpeace sowie der europäische Zusammenschluss "No Patents on Seeds" mit. Die als „neu“ definierte Eigenschaft der Frucht sei durch eine natürliche Gensequenz verursacht, die durch konventionelle Zucht in die Melone gelangt sei. Das sei nach europäischem Recht nicht als Erfindung patentierbar. Um solche Patente zu verhindern, brauchen wir Rechtssicherheit. Der Antrag der LINKEN stellt sie her.

Den interfraktioneller Antrag finden Sie hier

Den LINKEn Antrag hier.