Gleichzeitig sollen die jetzt angekündigten Strompreiserhöhungen über ein Strompreismoratorium so lange ausgesetzt werden, bis gesetzliche Regeln (rückwirkend zum 1. Januar 2013) für sozial verträgliche und ökologisch nachhaltige Preise beschlossen wurden. Denn Strom muss nicht so teuer sein. Der maßgebliche Kostentreiber ist auch nicht die Energiewende, sondern der politische Umgang mit ihren Kosten: schwarz-gelb bittet vor allem die privaten Stromnutzer_innen zur Kasse. Genau das will die LINKE verhindern, damit Energie bezahlbar bleibt. Für Liqiditätsengpässe bei Stadtwerken und Energiegenossenschaften während des Strompreismoratoriums fordern wir übrigens Bundes-Bürgschaften.
Die Energiewende ist in vollem Gange und das ist auch gut so. Aber die dringend notwendige Abkehr vom zentralen, fossil-atomarem System hin zu einem erneuerbar-sozialen und dezentralen System darf nicht auf Kosten derer gehen, die ihr Leben mit Niedriglöhnen, Armutsrenten oder Hartz IV bestreiten müssen. Im ALG II – Regelsatz sind so z. B. nur 30,42 Euro für Strom enthalten – im Durchschnitt zahlt ein Einzelhaushalt aber schon jetzt 37 Euro.
Den Stromsperrenschutz wollen wir vor allem für den nach EU-Recht als geschützte Kundinnen benannten Personenkreis. Für uns sind das Rentner_innen, Kranke oder Familien mit kleinen Kindern. Für sie ist eine Grundversorgung in jedem Fall abzusichern. Die Stromkonzerne sollen darüber verpflichtet werden, bei Zahlungsverzug die Sozialbehörden zu informieren. Denn Unterstützung ist hier sinnvoller und erfolgreicher als zusätzlicher Druck. In einem über die genannten Notmaßnahmen hinausgehenden Antrag fordert die Linksfraktion u. a. ein kostenloses Strom-Grundkontingent statt Stromsperren. In Frankreich und Großbritannien wird bereits sehr effektiv gegen Stromsperren vorgegangen. Die Bundesrepublik ist dagegen Stromsperren-Europameister. Die Grundversorgung mit Strom sieht DIE LINKE als Grundrecht an. Ihr Konzept basiert auf einem progressiv steigenden Strompreis oberhalb eines Grundkontingents, das sich aus einem Sockelbetrag + einem Kontingent pro Haushaltsmitglied berechnet. Anders gesagt: niemand bleibt ohne Strom, aber wer viel Strom verbraucht, muss sehr viel mehr zahlen. Der Anreiz zur Reduzierung des Stromverbrauchs bleibt so trotz kostenfreier Grundversorgung bestehen.