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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wasserentnahmen sollen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten. Das ist Vorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und wird in Deutschland durch zu viele Ausnahmeregelungen, gerade in wasserintensiven Bereichen, wie Bergbau und Landwirtschaft unterlaufen.

Wasser ist für alle da

von Dr. Kirsten Tackmann, MdB

Die Menschheit gerät an die Grenzen ihrer natürlichen Lebensgrundlagen – vor allem durch die Lebensweise der westlichen Welt. Das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen längst als Menschenrecht anerkannt – und ist doch weltweit immer weniger gesichert. Wasser wird verschwendet oder verschmutzt, privatisiert oder ganzen Regionen durch Staudämme vorenthalten. Auch das irrwitzige Credo ständigen Wirtschaftswachstums geht auf Kosten unserer Lebensgrundlage Wasser. Die Politik muss die ungebremste Ressourcenverschwendung stoppen – auch das gehört zum Sozialstaatprinzip einschließlich Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, wie Boden, Wasser, Luft und biologische Vielfalt als Basis gesellschaftlichen Handelns setzt DIE LINKE auch als Thema in die parlamentarische Debatte. Als Abgeordnete stehen wir in dieser Verantwortung.

Aktuell wurde über die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes abgestimmt. Von Gewässerschutz wird in unserem Land unterdessen viel geredet, manches auch getan. Aber für die notwendige Verbesserung der Wasserqualität und Erhalt der Ressource recht das nicht aus. Grundwasser ist nicht selten so stark belastet, dass nur mit höchstem technischen Aufwand Trinkwasser gewonnen werden kann. Ein teures Unterfangen, deren Kosten die Allgemeinheit über den Wasserpreis schultern muss.

Die EU schreibt in der Wasserrahmenrichtlinie seit langem vor, dass für die wirtschaftliche Wassernutzung ein verbrauchsabhängiges Nutzungsentgelt bezahlt werden muss, so wie das für jeden Privathaushalt schon lange üblich ist. Ziel ist, so einen sorgsamen und sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu erreichen.

Bisher gibt es in den Bundesländern gerade für wasserintensive Wirtschaftsbereiche wie Bergbau, Wasserkraft, Papierherstellung aber auch Landwirtschaft Ermäßigungs- oder Ausnahmeregelungen. Der Kohlekonzern Vattenfall muss zum Beispiel in Sachsen und auch in Brandenburg bisher nur für etwa ein Zehntel des von ihm abgepumpten Grundwassers ein Entgelt zahlen. Das reicht beileibe nicht, um nach dem Verursacherprinzip auftretende Schäden, wie die Verockerung der Spree, zu beheben.

Im Entschließungsantrag der LINKEN zur Gesetzesnovelle fordern wir grundsätzlich keine Ausnahmen und Ermäßigungen beim Wassernutzungsentgelt mehr zulassen. Das gilt z. B. für die Rohstoffgewinnung und Kühlwasserentnahmen oder Kühlleitungen. Ausnahmen sind dennoch nicht nur notwendig, sondern auch sinnvoll. Zum Beispiel, wenn die Wasserentnahme im Interesse der Allgemeinheit erfolgt. So wäre es absurd, wenn die Feuerwehr für bei Löschwasserentnahmen ein Entgelt zahlen sollte. Und auch in der Landwirtschaft halten wir Ausnahmen für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion für gerechtfertigt. Das gilt für gemüseproduzierende Betriebe und landwirtschaftliche Acker- und Futterbaukulturen, die in regionalen Kreisläufen produzieren und wenn auch bei nach guter fachlicher Praxis gewähltem Standort eine Bewässerung notwendig und verantwortbar ist.

Hier der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE.im Bundestag