alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der Koalition hat den Gesetzentwurf verbessert, aber die Lernkurve bleibt zu flach, wie der Entschließungsantrag der LINKEN zeigt. Es werden nicht mal alle bekannten, es müssen aber auch bisher unbekannte unlautere Handelspraktiken verboten werden. Eine Ombudsstelle ist richtig, aber ihre Aufgaben müssen ins Gesetz. Es fehlt ein Verkaufsverbot unter Produktionskosten, eine Beweislastumkehr, das Kartellrecht und die Entflechtung.

Und sie (die Koalition) bewegt sich doch

Anfang des Jahres ging der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU – Richtlinie 2019/633 gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette – kurz: UTP-Richtlinie – in deutsches Recht ins parlamentarische Verfahren. Das neue Gesetzt heißt Agrarorganisationen- und -Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG). Am 6. Mai 2021 wird dieses Gesetz nun im Bundestag beschlossen.

Grund für diese rechtliche Regelung ist, dass Landwirt:innen viel zu oft erpresserischen Methoden durch Verarbeitungs- und Vermarktungskonzerne ausgeliefert sind. Durch die strukturelle Marktübermacht der Konzerne entsteht ein extremes Ungleichgewicht zulasten der finanz- und damit machtschwächeren Agrarbetriebe. Erzeugerbetriebe sind gezwungen, unter Produktionskosten-Niveau zu verkaufen und sich durch mangelnde Alternativen in Knebelverträge zu begeben. Im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung gab es viele Defizite. Einige sind nun immerhin durch die Koalitionsfraktionen behoben worden, was wiederum zeigt, wie wichtig Sachverständigen-Anhörungen sind. Denn in der Anhörung haben die Sachverständigen in seltener Einigkeit Schwachpunkte benannt, mit Ausnahme des Vertreters des Handelsverbandes.

Drei Kritikpunkte wurden nun behoben:

  • es soll eine Ombudsstelle zur Meldung unlauterer Handelspraktiken, auch über die EU-Grenzen hinaus eingerichtet werden. Allerdings sind ihre Aufgaben nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern nur als „kann“-Option formuliert und im Entschließungsantrag erläutert. Und es werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel dafür bereitgestellt. Die Ombudsstelle soll auch Produktionskosten und Preisentwicklungen beobachten. Die Fraktion DIE LINKE hat eine eigenständige Preisbeobachtungsstelle gefordert, die zudem auch ein nachfrageorientiertes Mengenmanagementsystem verfolgt, denn es geht nicht um ein Rundum-Sorglos-Paket für die Agrarbranche. Die Preisbeobachtungsstelle braucht natürlich ein eigenes Budget.
  • die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 500.000 Euro auf 750.000 Euro ist auch richtig. Aber als LINKE fordern wir eine Orientierung am Wettbewerbsrecht, d. h. der Rahmen soll auf zehn Prozent des Weltumsatzes des Konzerns im Jahr angepasst werden.

Diese drei Gründe rechtfertigen nun eine Enthaltung statt einer Ablehnung zum Gesetz. Mehr aber auch wirklich nicht. Denn es werden nicht mal sämtliche bekannte unlautere Handelspraktiken auf die schwarze, also Verbots – Liste, gesetzt, obwohl das mehr als nötig ist. Auch der Einkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen unterhalb der Produktionskosten ist weiter nicht verboten. Es sprechen weder Ehrgeiz noch Mut aus dem Gesetz. Vielmehr zeigt es, wie viel Einfluss mächtige Konzerne aus Verarbeitung und Vermarktung auf politische Entscheidungsprozesse haben. Deshalb ist ein Umbau der Strukturen hin zu regionalen Wertschöpfungsketten im Interesse der Agrarbetriebe notwendig. Erst das würde tatsächlich eine Wertschätzung der heimischen Agrarbetriebe durch diese Regierung und die Koalitionsfraktionen beweisen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Entschließungsantrag die Schließung der Lücken im Gesetz und damit eine wirkliche Anerkennung der Landwirt:innen und ihrer Rechte durch:

  • das Verbot sämtlicher unlauterer Handelspraktiken und die Einführung einer Generalklausel, die alle unlauteren Handelspraktiken – auch neuartige und abgewandelte – verbietet
  • die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle, die
  • Richtwerte für kostendeckende bzw. existenzsichernde Preise ermittelt,
  • Preis- und Produktionskostenanalysen für Lebensmittelketten erstellt und
  • ein nachfrageorientiertes Mengenmanagementsystem entwickelt;
  • eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Durchsetzungs- und dem Bundeskartellamt als Einvernehmensbehörde entsprechend der zusätzlichen Aufgaben sowie eine Vorsehung angemessener Durchgriffsrechte für eine Anti-Kartellpolitik
  • die Möglichkeit für  Landwirt:innen, die Mitglied von Erzeuger:innen-Zusammenschlüssen sind, auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts mit Angabe des Preises und der Menge zu erhalten
  • eine Beweislastumkehr zu Lasten der Käufer:innen, die unter den Anwendungsbereich der UTP-Richtlinie fallen
  • eine Festsetzung des Bußgeldes auf zehn Prozent des Weltjahresumsatzes des jeweiligen Konzerns
  • die Schaffung einer missbrauchsunabhängigen Entflechtung auf nationaler und EU-Ebene
  • eine Entflechtung im Lebensmitteleinzelhandel und die Prüfung einer entsprechenden Regulierung von freigestellten Einkaufskartellen

Mit diesem Gesetz werden die Proteste nicht aufhören, denn die Ursache der sozialen Krise in vielen Agrarbetrieben wird nicht behoben. Als LINKE haben wir konstruktive Vorschläge in einem Entschließungsantrag (19/29403) vorgelegt. Dieser Entschließungsantrag wurde leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt.