Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie – Nein zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz der Bundesregierung!
Die Bundesregierung hat das Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingebracht, das am 18. November 2020 im Parlament verabschiedet worden ist. Mit diesem Gesetz werden unter anderem das Infektionsschutzgesetz und das Krankenhausfinanzierungsgesetz reformiert.“. Bereits im Vorfeld gab es vielfachen Protest und Kritik daran. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag kritisiert sowohl Verfahren als auch Inhalt und lehnt das Gesetz ab.
Begründung: