Hier lesen Sie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Tierheilpraktiker und § 50 Gesetzentwurf BT-Drs. 19/28658 Verletzung der Berufsfreiheit bei Verbot homöopathischer Arzneimittel“.
„In einem juristischen Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wurde das Risiko eines möglicherweise grundgesetzwidrigen Risikos für die Beschränkung der freien Ausübung ihres Berufs für über 2.200 Tierheilpraktiker:innen aufgezeigt. Der in § 50 Gesetzentwurf BT-Drs. 19/28658 geregelte Ausschluss von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten aus der Humanmedizin versagt den Großteil der genutzten Präparate im Bereich der Tierheilkunde, würde der Gesetzesentwurf in aktueller Form in Kraft treten. Laut Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts gibt es keine Notwendigkeit aus europarechtlichen Vorgaben für diesen tierärztlichen Vorbehalt. Es besteht die Gefahr einer Unverhältnismäßigkeit. DIE LINKE kann die Koalition nur warnen, aus der selbst verschuldeten Zeitnot heraus nun ein möglicherweise grundgesetzwidriges Gesetz zu beschließen.“, kommentiert Dr. Kirsten, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Tierheilpraktiker und § 50 Gesetzentwurf BT-Drs. 19/28658 Verletzung der Berufsfreiheit bei Verbot homöopathischer Arzneimittel“.