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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In Erinnerung an die BSE-Krise im Jahr 2000 ist es besonders wichtig, die Frage des Übertragungsrisikos durch Tiermehl und Tierfette ernsthaft zu diskutieren DIE LINKE spricht sich für eine Aufhebung des Totalverbotes aus. Auch tierische Eiweiße dürfen verfüttert werden, allerdings unter zwei Bedingungen: Erstens muss das Fütterungsverbot an Wiederkäuer bestehen bleiben. Zweitens muss ein Kannibalismus-Verbot gelten. Das heißt die Verfütterung an die gleiche Tierart ist nicht erlaubt.

zu Protokoll gegebene Rede zum Antrag "Kein Leugnen der BSE-Gefahren – Tierfette und -mehle raus aus der Lebensmittelerzeugung – rein in die energetische Verwertung" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsdrucksache 16/9098

Sehr geehrte/r Frau/Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,

Kein Leugnen der BSE Gefahren – so schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Ich verstehe sehr gut, dass die dramatischen Vorgänge im Jahr 2000 ein Trauma hinterlassen haben bei den Grünen. Sie waren damals in Regierungsverantwortung und es war in der damals auch von den Medien entfachten Hysterie offensichtlich nicht immer ganz einfach, sachlich richtige und politisch kluge Entscheidungen zu treffen. Zu lange hatte die Politik die warnenden Stimmen aus der Wissenschaft ignoriert – um das mal vorsichtig auszudrücken. Denn die sagten schon lange vor dem ersten BSE-Nachweis, dass es nahezu ausgeschlossen sein dürfte, dass Deutschland bei dieser neuartigen Erkrankung eine Insel der Glückseeligen bleibt. Und sie machten lange vor diesem ersten Nachweis auf große Wissenslücken aufmerksam.Als es das erste infizierte Rind dann diagnostiziert war, brach ein Zustand aus, den man mit gutem Recht chaotisch bezeichnen kann. Wir wussten damals wenig über den Auslöser der Erkrankung. Auch das Wissen über die Übertragungswege war eher spekulativ. Daher mussten auch die Bekämpfungsmaßnahmen zunächst am theoretisch Denkbaren ausgerichtet werden. Selbst die Diagnostik war auf das, was dann kam, nicht vorbereitet. Von einer ohnehin schwierigen Einzeltierdiagnostik musste auf Massentierdiagnostik umgestellt werden. Deren Befunde entschieden lange über die Existenz von ganzen Rinderherden und -beständen. Ich kann mich an die Hektik, die durch eine allzu reißerische Medienbegleitung forciert wurde, sehr genau erinnern. Ich habe damals an dem Institut in Wusterhausen gearbeitet, das für die wissenschaftliche Begleitung der Entscheidungen verantwortlich war. Die Situation in jenen Tagen hat eine Erkenntnis bei mir weiter vertieft: über Tierseuchenbekämpfungskonzepte muss man in Friedenszeiten nachdenken. Nur dann kann sachlich begründet bewertet werden – jenseits unterschiedlicher Lobbyismen. Das setzt allerdings voraus, dass Gefahr erkannt und ernst genommen werden. Aber genau das ist das eigentliche Problem! In Friedenszeiten werden selbst die für die Beantwortung der allernotwendigsten Fragen notwendigen Ressourcen nur sehr begrenzt bereitgestellt. Die Gefahr wird so lange ignoriert, bis es zu spät ist. Warnungen aus der Wissenschaft werden mit dem Vorwurf erwidert, es ginge nur um mehr Geld. Diese Geschichte wiederholt sich leider regelmäßig. Ich erinnere nur an MKS, Vogelgrippe und Blauzungenkrankheit. Dabei wächst die Gefahr von Tierseuchen durch die globalen Personen- und Handelsströme! Da Signal müsste sein, die Veterinärepidemiologie, die Wissenschaft für die Tierseuchenbekämpfung, zu stärken. Stattdessen hält auch diese Regierung an der Schließung der einzigen Einrichtung der Agrarressortforschung fest, der sich mit solchen Bekämpfungskonzepten und Risikobewertungen beschäftigt: das Institut für Epidemiologie in Wusterhausen/Dosse. Der Schließungsbeschluss war schon 1996 ein Fehler und heute spricht noch viel mehr dagegen! Es ist inakzeptabel, dass diese Entscheidung nicht wenigstens noch einmal geprüft wird! Die Folgen dieser Ignoranz sind dramatisch: • Verbraucherinnen und Verbraucher werden verunsichert. • Tiererkrankungserreger sind unterdessen eine ökonomische Existenzbedrohung für die Nutztierhaltung Doch zurück zur BSE. In Erinnerung an die Situation im Jahr 2000 ist es besonders wichtig, die Frage des Übertragungsrisikos durch Tiermehl und Tierfette sehr ernsthaft, aber auch in aller Ruhe zu diskutieren. Auf der einen Seite steht die Tatsache, dass das totale Fütterungsverbot seit Anfang 2001 Erfolg hatte: im vergangenen Jahr wurden nur 4 BSE-Fälle nachgewiesen – bei 3,3 Millionen Schlachtungen. Das heißt aber auf der anderen Seite: das Risiko der Übertragung ist auch extrem gefallen! Auch die Herstellungsprozedur für Tiermehl wurde risikominimierend geändert. Das spräche für eine Aufhebung des Totalverbots. Mit 2 Einschränkungen: • Fütterungsverbot an Wiederkäuer bleibt bestehen • Kannibalismus-Verbot, d. h. keine Verfütterung an die gleiche Tierart Unter einer Vorbedingung: Verstöße gegen diese beiden Verbote müssen nachweisbar und damit kontrolliert sein! Das ist die eigentlich wichtige Debatte, die wir im Ausschuss führen müssen: kann die Verwendung des Tiermehls ausreichend sicher kontrolliert werden? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.