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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

DIE LINKE sieht den Schwerpunkt der Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) darin, den sozialen Status der Frauen nachhaltig zu stärken. Umfassende Aufklärungsarbeit und sensible Beratungsangebote können helfen, Zugang zu den entsprechenden Communities zu bekommen. Dies sind Voraussetzungen für ein Umfeld, in dem Genitalverstümmelungen verhindert wird. Zentrales Anliegen ist auch, von FGM betroffene bzw. bedrohe Frauen im Asylprozess gezielt zu unterstützen.

Rede zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD "Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen" sowie zu weiteren Anträgen der Fraktionen von FDP, LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung und Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen, DS 16/9694 und 16/8657


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Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass heute zum Thema weibliche Genitalverstümmelung Anträge von allen Fraktionen vorliegen, zeigt die Bedeutung dieses Themas. Es zeigt aber auch, dass wir uns leider nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen konnten. Die Anträge der anderen Fraktionen haben ein anderes Grundverständnis. Auch wenn wir einzelne Forderungen durchaus unterstützen, werden wir uns bei der Abstimmung über die anderen Anträge enthalten. Der Ruf nach dem Strafrecht kann aus Sicht der Linken immer nur ein Teil der Lösung sein. Die Erfahrung lehrt: Der Glaube an die Wirksamkeit von Abschreckung erweist sich meist als Illusion. Natürlich ist Genitalverstümmelung ein Verbrechen und muss bestraft werden; das ist völlig unstrittig. (Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wird aber nicht wie ein Verbrechen bestraft!) Uns sind aber zwei weitere Ansatzpunkte wichtig: Erstens. Der soziale Status der Frau muss nachhaltig gestärkt werden, um eine der Ursachen weiblicher Genitalverstümmelungen anzugehen. Zweitens. Wir müssen einen Zugang zu den Gemeinschaften bekommen. Das gelingt eher mit sensiblen Beratungsangeboten als mit Repression. Das sind aus unserer Sicht die Voraussetzungen für ein gesellschaftliches Umfeld, in denen Genitalverstümmelungen nicht nur nicht toleriert, sondern auch verhindert werden. Das ist ja unser gemeinsames Ziel. Meine Fraktion Die Linke greift in ihrem Antrag in diesem Zusammenhang noch zwei sehr konkrete Probleme auf: die geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund und den Umgang mit weiblichen Asylbewerberinnen. Wir fordern nachdrücklich: erstens eine unabhängige, geschlechtssensible Beratung durch erfahrene Beratungsstellen oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, und zwar noch vor der Erstanhörung im Asylverfahren, (Beifall bei der LINKEN) zweitens, dass bei Anhörungen von Asylbewerberinnen aus Ländern, aus denen weibliche Genitalverstümmelungen bekannt sind, diese Problematik besonders berücksichtigt wird, wozu speziell geschulte weibliche Mitarbeiterinnen des Asyl-Bundesamtes inklusive weibliche Sprachmittlerinnen notwendig sind, und drittens, dass es nicht als verspätetes und damit gesteigertes Vorbringen gewertet werden darf, wenn der Fluchtgrund Genitalverstümmelung erst im Verlaufe des Asylverfahrens vorgebracht wird, was oft der Fall ist. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Hinsichtlich des Themas Häusliche Gewalt lobt die Regierungskoalition das eigene Handeln. Das ist angesichts der realen Situation, zum Beispiel der finanziellen und personellen Notlage vieler Zufluchtstätten und Beratungsstellen, aber unangebracht. Statt sich auf die eigene Schulter zu klopfen, sind wirkliche Handlungsstrategien notwendig. Wie können diese Strukturen erhalten werden, und wie kann vor allem endlich die 30 Jahre alte Forderung erfüllt werden, allen Frauen Zuflucht zu gewähren, unabhängig von ihrer sozialen Lebenslage? Im Aktionsplan II bilanziert die Bundesregierung vor allen Dingen bestehende Projekte, statt neue Handlungsansätze wenigstens zu skizzieren. Einzelne, zumeist regional begrenzte Projekte werden benannt, die sich den Migrantinnen vor allem vor dem Hintergrund der Zwangsheirat und behinderten Frauen zuwenden. Natürlich ist das wichtig, angesichts der aktuellen Problemlage aber völlig unzureichend. Folgendes fehlt aus Sicht der Linken im Aktionsplan II völlig: der Ausbau von Beratungsstellen, die Entwicklung von sozialen Programmen für Migrantinnen, die weit über die sprachliche Förderung hinausgehen und auf die eigenständige Existenzsicherung abzielen, und eine bundesweit einheitliche Absicherung des Zugangs zu Frauenhäusern unabhängig vom SGB II. Davon war heute schon einmal die Rede. (Beifall bei der LINKEN) Solange diese Hausaufgaben nicht gemacht und die Opfer häuslicher Gewalt noch viel zu oft auf sich allein gestellt sind, gibt es aus unserer Sicht eigentlich keinen Grund dafür, dass sich die Koalition selbstgefällig auf die Schultern klopft. Ich denke, wir müssen dringend an diesem Thema dranbleiben. Gerade heute haben wir eine Anhörung zum Thema Finanzierung von Frauenhäusern vereinbart und inhaltlich besprochen. Es ist für uns ein ganz wichtiges Thema, dass auch sozial benachteiligte Frauen Zugang zu diesen Zufluchtstätten erhalten. Ich denke, hier sind wir sogar einer Meinung. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)