Hier können Sie das Gutachten (AZ: WD – 3000 – 225/18) einsehen.
Zu diesem Schluss kommt ein von Kirsten Tackmann beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in Auftrag gegebenes Gutachten mit dem Thema „Vereinbarkeit der Ausweisung „wolfsfreier Zonen“ mit dem Naturschutzrecht“ (AWD – 3000 – 225/18).