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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Vor zwei Jahren wurde das Bundeswaldgesetz (BWaldG) novelliert. Geändert wurde das BWaldG in fünf Bereichen, zu welchen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat größtenteils Einigkeit herrschte. Durch die Novelle sollten die Anlage von Agroforstsystemen erleichtert, die Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer präzisiert und die Möglichkeiten für die forstwirtschaftlichen Vereinigungen verbessert werden. Zusätzlich wurde näher definiert, was aktuell unter Staatswald zu verstehen ist und welche Waldzustandserhebungen (z. B. Bundeswaldinventur) durchzuführen sind. Lesen Sie die Antwort auf die Kleine Anfrage.

©Christian Rehmer

©Christian Rehmer

Anhang: 121115_antw_ka_bwaldg.pdf

Anhang: 121030_ka_linke_zwei_jahre_nach_der_novellierung_des_bundeswaldg_1711272.pdf