Hier können Sie sich den Antrag (19/1691 herunterladen.
Antrag
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Kersten Steinke, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cézanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli,
Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, Markus Tressel, Steffi Lemke … und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Weidetierprämie für Schafe und Ziegen jetzt auf den Weg bringen
Der Bundestag wolle beschließen:
- Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Insbesondere die Halterinnen und -halter Kleiner Wiederkäuer tragen mit ihrer Arbeit nicht nur zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt bei, sie versorgen uns auch mit hochwertigen Produkten. Gleichzeitig ist die Weidehaltung die in der Gesellschaft anerkannteste Nutztierhaltung. Trotzdem sinkt sowohl die Zahl der schafhaltenden Betriebe als auch der Schafe. Ursache dafür ist insbesondere die prekäre Einkommenssituation der Weidehalterinnen und -halter Kleiner Wiederkäuer, die sich bei den Wanderschäferinnen und -schäfern nochmal verschärft darstellt, da sie meist keine eigenen Flächen besitzen und damit keinen Anspruch auf eine Flächenprämie haben. Zudem werden die Leistungen für das Gemeinwohl nicht über die Erzeugerpreise ausgeglichen.
Um einzelne Sektoren oder Produktionsverfahren mit besonderer Bedeutung für die Gesellschaft – wie beispielsweise die naturverträgliche Weidehaltung – fördern zu können, gibt es innerhalb der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ausdrücklich die Möglichkeit, vom Grundprinzip der von der Produktion entkoppelten Förderung auf nationaler Ebene abzuweichen. Diese Möglichkeit wurde 2013 erweitert. Demnach können ausnahmsweise an die Produktion gekoppelte Direktzahlungen eingeführt werden – beispielsweise mit einer Kopplung an die Beweidung. Gekoppelte Prämien sollten Mitgliedstaaten „in bestimmten Sektoren oder Regionen mit speziellen Gegebenheiten“ zahlen, „in denen bestimmten Landwirtschaftsformen oder Agrarsektoren aus wirtschaftlichen, ökologischen und/oder sozialen Gründen eine ganz besondere Bedeutung zukommt“ (Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates). Schäferinnen und Schäfer sorgen für Grünlanderhalt und eine tiergerechtere Haltung und stehen aufgrund der prekären Einkommenssituation unter wirtschaftlichem Druck. Auf sie trifft dieser Passus also vollumfänglich zu.
27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gekoppelte Direktzahlungen geregelt. 22 Mitgliedsstaaten koppeln diese an die Produktion von Schafs- und Ziegenfleisch. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Titel IV Kapitel 1 kann Deutschland über eine Mitteilung an die Europäische Kommission zum 1. August 2018 eine gekoppelte Stützung an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber für Schaf- und Ziegenfleisch zum 1. Januar 2019 einführen und so dem Beispiel der 22 anderen Mitgliedstaaten folgen.
- Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
eine gekoppelte Stützung für Schafe und Ziegen in Weidehaltung als besonders naturverträglicher und tiergerechter Art der Nutztierhaltung zu beschließen und zum 1. August 2018 der Europäischen Kommission mitzuteilen, dass Deutschland zum 1. Januar 2019 eine gekoppelte Stützung einführen will und damit die wichtige Arbeit der Schäferinnen und Schäfer für den Grünlanderhalt, die Landschaftspflege, die biologische Vielfalt und den Klimaschutz anerkennt.
Berlin, den 19.04.2018
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion