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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Jeder Mitgliedstaat muss das Recht haben, selbstbestimmt und rechtssicher sowie unbürokratisch den Anbau von Gentech-Pflanzen abzulehnen. Daher lehnen wir den Vorschlag der EU-Kommission für ein zwingendes 2-Phasen-System für Anbauverbote ab, weil dies ein Eingriff von Monsanto, BASF und Co in die staatliche Souveränität ist“, so Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Positionierung des EP-Umweltausschusses zu Gentechnik-Anbauverboten. Tackmann weiter:

„Das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten ist ein hohes Gut und darf nicht beschnitten werden. Darum muss eine staatliche Entscheidung für ein Anbauverbot jederzeit erlaubt und unverzüglich umsetzbar sein sowie alle Risiken nach dem Vorsorgegrundsatz einschließen.

Grundlage für die opt-out-Regelung muss das europäische Umweltrecht sein statt, wie zwischenzeitlich vorgeschlagen, das Binnenmarktrecht. Schließlich sind Gentech-Pflanzen in erster Linie ein ökologisches und gesundheitliches Risiko und kein wettbewerbliches Problem. Wir unterstützen die Forderung, nicht nur einzelne Gentech-Pflanzen verbieten zu können, wie beispielsweise MON 810-Mais, sondern auch Pflanzengruppen mit bestimmten, besonders riskanten Eigenschaften, wie beispielsweise eine Herbizidresistenz. Grundsätzlich bleibt DIE LINKE dabei, dass nach dem Vorsorgeprinzip auch ein Verbot aller Gentech-Pflanzen in einem Verwaltungsakt möglich sein muss.

Die Regelung zu einem Anbauverbot kann die dringend notwendige Reform der EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen nicht ersetzen. Insbesondere müssen Langzeiteffekte und sozio-ökonomische Auswirkungen des Gentech-Anbaus in die Risikobewertung als Teil des Zulassungsverfahrens einbezogen werden.“

F.d.R. Beate Figgener