„Das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten ist ein hohes Gut und darf nicht beschnitten werden. Darum muss eine staatliche Entscheidung für ein Anbauverbot jederzeit erlaubt und unverzüglich umsetzbar sein sowie alle Risiken nach dem Vorsorgegrundsatz einschließen.
Grundlage für die opt-out-Regelung muss das europäische Umweltrecht sein statt, wie zwischenzeitlich vorgeschlagen, das Binnenmarktrecht. Schließlich sind Gentech-Pflanzen in erster Linie ein ökologisches und gesundheitliches Risiko und kein wettbewerbliches Problem. Wir unterstützen die Forderung, nicht nur einzelne Gentech-Pflanzen verbieten zu können, wie beispielsweise MON 810-Mais, sondern auch Pflanzengruppen mit bestimmten, besonders riskanten Eigenschaften, wie beispielsweise eine Herbizidresistenz. Grundsätzlich bleibt DIE LINKE dabei, dass nach dem Vorsorgeprinzip auch ein Verbot aller Gentech-Pflanzen in einem Verwaltungsakt möglich sein muss.
Die Regelung zu einem Anbauverbot kann die dringend notwendige Reform der EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen nicht ersetzen. Insbesondere müssen Langzeiteffekte und sozio-ökonomische Auswirkungen des Gentech-Anbaus in die Risikobewertung als Teil des Zulassungsverfahrens einbezogen werden.“
F.d.R. Beate Figgener