Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Das Agrarministerium und das Forschungsministerium haben zwei Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen. Damit begründen sie, dass nicht in Berlin, sondern Kiel, Erfurt und München über die Anbauverbote entschieden werden soll. Was für ein Irrsinn! Agrarminister Schmidt behauptet, dies sei juristisch sicherer. Es fehlt aber schlicht am politischen Willen, diese politische Verantwortung zu übernehmen.
Landesregelungen hätten einen juristischen Flickenteppich zur Folge. Das kann niemand wollen! Auch das Umweltministerium, die Agrarministerkonferenz und der Bundesrat lehnen Länderregelungen ab und fordern bundesweite Anbauverbote. Um die ungeliebten Gentech-Pflanzen zu verbieten, sind so genannte zwingende Gründe notwendig. Aus unserer Sicht könnten das sozio-ökonomische Gründe, umweltpolitische Belange oder agrarpolitische Ziele sein.“