Hier der Antrag „Programm für gute öffentlich geförderte Beschäftigung auflegen“ (18/4449) im Wortlaut.
200.000 neue Stellen – öffentlich gefördert!
Wir wollen die Gelder, die bereits heute zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit aufgebracht werden, als Grundstock für öffentlich geförderte Beschäftigung nutzen. Mittel aus dem Bereich von Hartz IV (das Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Sozialversicherungsbeiträge) sollen zusammen mit Mitteln der Arbeitsmarktförderung als Basisfinanzierung von neu zu erschaffenden Arbeitsplätzen dienen. Darüber hinaus sollen sich auch Länder und Kommunen, die von neuen Beschäftigungsverhältnissen profitieren würden, an der Finanzierung beteiligen.