Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Die ökologischen Vorrangflächen sind ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Legitimation der Agrarfördergelder nach dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“. Wissenschaftliche Nachweise ihrer Beiträge zu mehr Arten-, Umwelt- und Klimaschutz sind wichtig, sowohl für das öffentliche Bild der Landwirtschaft als auch für ihre Akzeptanz in den landwirtschaftlichen Betrieben. Auf 1,4 Millionen Hektar sind solche Flächen 2015 angelegt worden, das ergibt nach ökologischer Wertigkeit einen Flächenanteil von 5,8 Prozent des Ackerlandes. Der größte Teil wurde als Zwischenfruchtanbau genutzt, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Erfreulich ist die Zunahme des Anbaus von Leguminosen, der sich seit 2013 mehr als verdoppelt hat. Das ist gut für den Boden und hilft, Sojaimporte zu reduzieren.
Anders als vor allem aus Reihen der Union immer wieder befürchtet, hat sich die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrargeldern nicht negativ auf die Agrarbetriebe ausgewirkt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort bestätigt. Bedauerlich ist, dass sich die Bundesregierung zu Überlegungen zur weiteren Perspektive der GAP nicht äußert. Weder zur Halbzeitbewertung noch für die Zeit nach 2020 will sich Minister Schmidt in die Karten schauen lassen. DIE LINKE fordert dagegen eine offene und sachliche Diskussion zur Zukunft der GAP. Ein breiter Dialog kann hier klügere Entscheidungen und mehr Akzeptanz bringen.“
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE.