- „Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Toxizität von Nitroryl als Bestandteil eines Ersatzstoffes für POE-Tallowamine vor, die als Beistoffe zur Benetzung in Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln verwendet werden?“
- „Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Beistoffe als Ersatzstoffe für POE-Tallowamine, die wegen der kritischen Einschätzung durch das Bundesinsitut für Risikobewertung (BfR) EU-weit verboten werden sollen, oder Beistoffsubstanzen hinreichend vor ihrer Verwendung in Pflanzenschutzmitteln geprüft werden?“
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung: 160819_Antw._schr.Frage_Nitoryl_POE-Tallowamine
By the way: Das Schreiben der Parlamentarischen Staatsekretärin Dr. Maria Flachsbart vom 3. August 2016 ist auf Anfrage im BMEL einzusehen.