3. Welche Regelungen des vom Sonderausschuss für Landwirtschaft (SAL) am 20.11.2017 mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedsstaaten beschlossenen Kompromisstextes zur Revision der Öko-Verordnung (Dok.13868/17) entsprechen nicht dem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages (Drs. 18(N/2839) und wie begründet die Bundesregierung ihre Enthaltung bei der Abstimmung?
Die Antwort der Bundesregierung: 171211_Antw. Bureg_EU-ÖkoVO