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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Antwort der Bundesregierung ist ebenso erwartbar wie zynisch. Denn es geht gar nicht um ein Rundum-Sorglospaket für die Anschaffung eines Hundes, wie sie zu unterstellen scheint. Es geht um Hundehaltende, die – oft unschuldig – in das SGB II – System geraten sind, auch einfach nur wegen geringer Bezahlung. Sie müssen damit schon ihren eigenen sehr knappen Lebensunterhalt mit dem Hund für Futter und tierärztliche Versorgung teilen, aber darüber hinaus auch den Beitrag für die Hundehalterhaftpflicht, wo sie vorgeschrieben ist.

Dabei geht es auch nicht nur um die direkten Kosten, sondern die Bundesregierung ignoriert damit, dass Haustiere für viele Betroffene der – manchmal sogar letzte – Anker in die Gesellschaft sind und ihrem Alltag die so wichtige Struktur geben. Damit können Folgekosten vermieden werden. Insofern ist volkswirtschaftlich eine andere Antwort möglich und nötig.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage Nr. 325, welche Schlussfolgerung die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.2.2017 – B 14 AS 10/16 R, SozR 4-4200 § 11b Nr. 9 zieht, dass ALG-II-Beziehende auch in den Bundesländern die Hundehaftpflicht vom Regelsatz bezahlen müssen, in denen diese gesetzlich vorgeschrieben ist – und ob sie Gesetzesänderungen initiieren wird.

Hier lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 325.