Dabei geht es auch nicht nur um die direkten Kosten, sondern die Bundesregierung ignoriert damit, dass Haustiere für viele Betroffene der – manchmal sogar letzte – Anker in die Gesellschaft sind und ihrem Alltag die so wichtige Struktur geben. Damit können Folgekosten vermieden werden. Insofern ist volkswirtschaftlich eine andere Antwort möglich und nötig.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage Nr. 325, welche Schlussfolgerung die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.2.2017 – B 14 AS 10/16 R, SozR 4-4200 § 11b Nr. 9 zieht, dass ALG-II-Beziehende auch in den Bundesländern die Hundehaftpflicht vom Regelsatz bezahlen müssen, in denen diese gesetzlich vorgeschrieben ist – und ob sie Gesetzesänderungen initiieren wird.
Hier lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 325.