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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Wer eine breite Streuung des Bodeneigentums will, muss zumindest wissen, wie es verteilt ist. Umso dramatischer ist die Verweigerung der vollen Transparenz auf dem Bodenmarkt durch Koalition und Bundesregierung. Dabei hatte DIE LINKE bereits am Anfang der Wahlperiode einen entsprechenden Antrag[1] gestellt und ein Berichterstattergespräch im Fachausschuss hat die Notwendigkeit des Handelns bestätigt. Aber gestern wurde der Antrag der LINKEN abschließend abgelehnt. Damit hat sich auch in dieser Wahlperiode in der Sache nichts getan, obwohl selbst Koalitionskreise Handlungsbedarf eingeräumt haben. Das ist unverantwortlich und erhöht das Zukunftsrisiko vieler Agrarbetriebe – nicht nur, aber gerade auch in Ostdeutschland.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Dr. Kirsten Tackmann weiter: „Damit bleibt die Erhebung der Bodeneigentumsstrukturen äußerst schwierig, weil die Datenqualität ungleich, lücken- und fehlerhaft ist und betrachtete Flächen in verschiedenen Statistiken nicht deckungsgleich sind. Zu diesem Schluss kommt auch die neue Studie des Thünen-Instituts[2] im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Grundlage für diesen Auftrag war die Diskussion im Agrarausschuss des Bundestages zum Antrag der Linksfraktion und das Ergebnis des Fachgesprächs. Ohne Transparenz in den Eigentumsstrukturen von landwirtschaftlichen Flächen bleibt das wahre Ausmaß des Bodenausverkaufs an Investoren-Netzwerke im Dunkelfeld. Dabei ist das bekannte Ausmaß längst alarmierend genug. Dass wissen unterdessen auch die anderen Fraktionen. Transparenz ist die Grundlagen für weiteres Handeln. DIE LINKE will ein Vorkaufsrecht für ortsansässige Agrarbetriebe, alternative Projekte und die öffentliche Hand, um den Zugang zur Produktionsgrundlage Boden für die Ernährungssouveränität zu sichern. Zudem müssen Anteilskäufe so reguliert werden, dass mit Boden nicht spekuliert werden kann. Anschließend wird eine Bodenpreisdeckelung gebraucht. Für die verbliebenen Flächen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH sollen in öffentlichem Eigentum gesichert und langfristig an ortsansässige, nachhaltig arbeitende Agrarbetriebe verpachtet werden.“

Berlin, 24.06.2021


[1] „Für einen transparenten agrar- und forstwirtschaftlichen Bodenmarkt in Deutschland“ (Drs. 19/1853)

[2] https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_80.pdf