Die Frage im Wortlaut:
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der von den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf der Agrarministerkonferenz am 27. April 2012 vorgetragene Vorschlag, statt einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der geplanten Beschränkung der Privilegierung gewerblicher Tierhaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB eine Prüfung für Landkreise einzuführen, in denen der Tierbesatz größer als zwei Großvieheinheiten/Hektar der jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landkreises ist (vgl. AMK 27.04.2012, TOP 14), im BauGB verankert werden könnte und wie sollte eine solche Verankerung ausgestaltet sein?