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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 14. Mai nach der Beschränkung der Privilegierung gewerblicher Tierhaltung und der Verankerung im BauGesetzBuch.

Die Frage im Wortlaut:

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der von den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf der Agrarministerkonferenz am 27. April 2012 vorgetragene Vorschlag, statt einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der geplanten Beschränkung der Privilegierung gewerblicher Tierhaltung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB eine Prüfung für Landkreise einzuführen, in denen der Tierbesatz größer als zwei Großvieheinheiten/Hektar der jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landkreises ist (vgl. AMK 27.04.2012, TOP 14), im BauGB verankert werden könnte und wie sollte eine solche Verankerung ausgestaltet sein?

Anhang: antw_schra_120522_tierhaltung_baugb.pdf