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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Dass erst das Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie 2014, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und daraus folgende Strafzahlungsandrohungen nötig waren, damit in Deutschland zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und Oberflächenwassers vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft ergriffen werden, ist unverantwortlich und nutzt niemandem. Im Gegenteil. Dieses späte Einlenken bringt dem Berufsstand wenig. Es war unlauter, in dessen Namen jahrzehntelang Änderungen zu verweigern. Angemessene Übergangszeiträume sind so kaum mehr möglich, ausreichende finanzielle Förderung des Umbaus aber umso dringender.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „EU-Nitratrichtlinie sinnvoll umsetzen“ (Drs. 19/21888).

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Der immense Vertrauensverlust der Landwirtinnen und Landwirte in die Politik und der Frust, die hinter den Demonstrationen in den vergangenen Monaten stecken, sind angesichts des Politikversagens nachvollziehbar. Statt nun aber endlich strategisch an die Ursachen ranzugehen und zum Beispiel eine flächengebundene Tierhaltung zu regeln, hält die Bundesregierung weiterhin an Nutztierhotspots wie beispielsweise in Niedersachsen fest. Tierhalterinnen und Tierhalter werden in der Ausbringung von organischem Dünger, also Festmist und Gülle, aus der Tierhaltung reglementiert, nicht aber bei der Erzeugung. Das ist absurd. Ein Tag im tierarmen Flächenland Brandenburg würde genügen, um den Beamtinnen und Beamten des Landwirtschaftsministeriums vor Augen zu führen, dass es um eine sinnvolle Verteilung der Nutztierhaltungen gehen muss. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Maßnahmen der letzten Novelle der Düngeverordnung nun ausreichen, um die Wasserqualität als Gemeingut zu sichern. Dass es nun endlich bundeseinheitliche Vorschiften zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten geben wird, ist längst überfällig.“

Hier lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „EU-Nitratrichtlinie sinnvoll umsetzen“ (Drs. 19/21888)