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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Blockadehaltung der Bundesregierung gegen eine sozial-ökologische Ausrichtung der EU-Agrarpolitik ging zum Glück nicht auf. Nach der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament hat sich vergangene Nacht auch der Agrarrat für zaghafte Schritte einer stärker gemeinwohlorientierten Agrarförderung entschieden. Das macht den Weg frei für eine ökologischere Landbewirtschaftung. Die Linksfraktion sieht die Einigung zu den ökologischen Vorrangflächen als Schritt in die richtige Richtung, wobei soziale Aspekte allerdings auch beim Agrarrat unterbelichtet bleiben“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Tackmann weiter:

„Die LINKE hat in ihrem eigenen Konzept zur EU-Agrarpolitik ebenfalls 5 bis 10 Prozent ökologische Vorrangflächen gefordert. Wir erwarten vom im April beginnenden Gespräch zwischen Europäischen Parlament, EU-Kommission und Agrarrat, das Prinzip ‚ öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen‘ zu stärken. Nur wer soziale und ökologische Kriterien erfüllt, darf mit finanzieller Unterstützung aus Brüssel rechnen.

Dabei können und müssen die Anforderungen an das ‚Greening‘ zielorientiert, realistisch und durchführbar geregelt sein. Aus Sicht der Linksfraktion sollte es einen bunten Strauß an anrechenbaren Maßnahmen zur Erfüllung der ökologischen Vorrangflächen geben: Von Blühstreifen, über den extensiven Anbau von Eiweißpflanzen bis zur Waldrandgestaltung und Überflutungsflächen an Bachläufen.

Die Position des Agrar-Ministerrats, die Kürzung bzw. Kappung der Direktzahlungen an Arbeitsplätze zu koppeln und fakultativ auf der Ebene der Mitgliedsstaaten zu regeln, ermöglicht eine faire Behandlung auch für Ostdeutschland, insbesondere für Genossenschaften. Soziale Leistungen der Betriebe müssen dabei berücksichtigt werden, wie die Sicherung von Arbeitsplätzen und Mindestlöhne.

Die Möglichkeit, in bestimmten Fällen und einem finanziell sehr begrenztem Rahmen gekoppelte Prämien zu zahlen, ist angemessen. Damit kann z.B. die nach den letzten Reformen in existentielle Not geratene Landschaftspflege mit Schafen gestärkt werden. Eine adäquate Regelung über die Ausgestaltung in der 2. Säule der europäischen Agrarpolitik wäre allerdings agrarpolitisch plausibler.

Die EU-Agrarreform befindet sich nun auf der Zielgeraden. Zwischen dem Agrarrat, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission müssen Kompromisse gefunden und die Details ausgehandelt werden. Mit dem vorgesehenen Übergangsjahr 2014 bleibt ausreichend Zeit, in Deutschland eine qualitativ zukunftsgerichtete Agrarreform umzusetzen. Das von der Bundesregierung lange favorisierte ‚weiter so‘ wird es nicht geben. Stattdessen scheint eine stärker sozial-ökologische Ausrichtung der Agrarpolitik möglich für die Zukunftsfähigkeit unserer ländlichen Räume.“

F.d.R. Hanno Harnisch