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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Rede Dr. Kirsten Tackmann, 10. Mai 2012, TOP 20, zu Protokoll Beratung des Antrags der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Systematischen Antibiotikamissbrauch bekämpfen – Tierhaltung umbauen > Drucksache 17/9068 <

Eine Tierhaltung, die auf regelmäßige Antibiotikagaben angewiesen ist, ist alles andere als nachhaltig. Muss eine Tierärztin oder ein Tierarzt in einem Bestand immer wieder auf Antibiotika zurückgreifen, läuft was grundsätzlich schief im Stall. Leider scheint das keine Ausnahme zu sein.

Zwei Studien aus dem Jahr 2011 belegen das. Eine kam aus NRW, die andere aus Niedersachsen. In NRW wurden für 92,5 Prozent der untersuchten Hähnchenmastdurchgänge Antibiotika-Behandlungen dokumentiert. Nur 16 Prozent kamen ohne Antibiotika aus. Die Tiere erhielten durchschnittlich 3,4, einige sogar bis zu 8 verschiedene antibiotische Wirkstoffe. Dabei werden konventionell gehaltene Masthähnchen selten älter als 35 Tage. Das zuständige Landesamt (LANUV) verwies darauf, dass bei Betrieben mit weniger als 10.000 Tieren und einer Mastdauer von mehr als 45 Tagen der Antibiotikaeinsatz deutlich geringer war.

Antibiotika werden aber auch bei allen anderen landwirtschaftlichen Nutztieren wie Schweinen oder Rindern zu häufig eingesetzt. Allerdings ist der vorbeugende Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer seit 2006 verboten.

Insgesamt werden laut dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) jährlich 784 Tonnen Veterinärantibiotika in Deutschland verkauft.

Selbst wenn nur einige Tiere erkrankt sind, wird insbesondere in der Geflügelhaltung sofort der gesamte Bestand behandelt (Metaphylaxe). Oft sind das Hunderte oder Tausende Tiere. Das kann im Ausnahmefall begründet sein. Aber allzu oft wird hier wohl ein rechtlicher Graubereich missbraucht.

Um nicht missverstanden zu werden: Der Einsatz von Antibiotika ist zur Behandlung kranker Tiere in den Ställen notwendig und gerechtfertigt, wenn es keine andere Behandlungsalternative gibt. Das muss eine tierärztliche Entscheidung bleiben. Der zu häufige und regelmäßige Einsatz oder eine zu kurze Behandlungsdauer ist jedoch hoch riskant. Denn das fördert Antibiotikaresistenzen. Sind Mensch oder Tier dann wirklich bei einer schweren Erkrankung auf wirksame Antiobiotika angewiesen, haben Resistenzen schwerwiegende Folgen.

Neue antibiotische Wirkstoffe sind kaum in Aussicht bzw. ihre Entwicklung kostet sehr viel Geld. Deshalb ist ein sehr sorgsamer Umgang mit den verfügbaren Antibiotika extrem wichtig und oberste Pflicht der Tierärztinnen und Tierärzte, aber auch der Landwirtschaftsbetriebe. Jede unnötige Verwendung ist verantwortungslos. Aber die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs muss viel früher ansetzen. Die Reduzierung der Risiken für Bestandserkrankungen ist der Königsweg zu mehr Tiergesundheit und weniger Antibiotika im Stall. Wahr ist allerdings auch, dass das Thema Antibiotika–Missbrauch nicht nur in der Nutztierhaltung diskutiert werden muss, sondern auch bei Klein- und Heimtieren. Auch in der Humanmedizin müssen wir darüber reden. Aber nicht nur reden ist wichtig, sondern es muss endlich auch gehandelt werden. Die Linksfraktion hatte bereits im Januar 2012 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir wollten ihn gemeinsam mit der von Ministerin Aigner für März 2012 angekündigten Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Ausschuss diskutieren. Da diese Novelle aber wohl nicht vor Herbst vorgelegt wird, haben wir den Antrag in dieser Woche dem Ausschuss zur Diskussion vorgelegt. SPD und Grüne haben ihm zugestimmt. Die Koalition hat ihn leider mit der Schutzbehauptung, sie würden ja schon alles tun, abgelehnt.

Unser Antrag „Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/8348) enthält folgende Kernforderungen:

1. Verbesserung der Datengrundlage des Antibiotika-Verbrauchs der einzelnen Bestände

2. eine Antibiotika-Reduktionsstrategie

3. Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere und des Bestandsmanagements für mehr Tiergesundheit.

4. Erhalt des tierärztlichen Dispensierrechts.

5. Trennung von Human- und Veterinärantibiotika. Das wollen übrigens laut einer aktuellen Umfrage von Forsa auch 83 Prozent der Bürgerinnen und Bürger so.

In einer Kleinen Anfrage „Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung“ (Bundestagsdrucksache 17/8744) haben wir nachgehakt. Die ausweichenden Antworten des Agrarministeriums oder sein Verweis auf die Zuständigkeit der Bundesländer lässt auf sehr wenig Tatendrang schließen. Das Verschleppen von angekündigtem Tatendrang kennen wir aus dem Haus bei vielen Themen. Aber beim Thema Antibiotika ist Trägheit unverantwortlich und inakzeptabel.

Nur sehr langsam scheint sich nun auf Druck der Opposition was zu bewegen. Der AMG-Gesetzentwurf ist jetzt immerhin Herbst zugesagt. 2012 hat Staatssekretär Bleser auf meine Nachfrage bestätigt. Auch die Bundesländer machen Druck. Auf der Frühjahrskonferenz in Konstanz Ende April verständigten sich die Agrarministerinnen und Agrarminister immerhin auf eine bundesweite Datenbank zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes. Details werden abzuwarten sein. Der Bundesverband Praktizierender Tierärztinnen und Tierärzte hat seine Zweifel angemeldet. Die Alternative einer freiwilligen Datensammlung im Rahmen des Qualitätssiegels „QS“ ist aber aus Sicht der Linksfraktion nicht ausreichend. So ist ein freier Datenzugang für die Überwachungsbehörden der Länder nicht vorgesehen, aber unverzichtbar. Daher ist der Bund-Länder-Ansatz der Agrarministerinnen und Agrarminister der deutlich bessere Weg.

Es liegen in Deutschland aus dem Berufsstand zahlreiche kluge Empfehlungen und Leitlinien zur Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung vor. Wenn sie freiwillig in der Praxis nicht konsequent genug umgesetzt werden, müssen sie rechtlich verankert werden. Staatliches Handeln muss bei so hohen Gesundheitsrisiken für Mensch und Tier unmissverständlich, unverzüglich und konsequent sein. Die Bundesregierung ist es bislang nicht.

Anhang: 120510_debatte_antibiotika_antrag.pdf