3) Wie begründet die Bundesregierung über die Bewertung der Unschädlichkeit durch die EFSA hinausgehend ihre Zustimmung zur Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern (Verordnungs-vorschlag der EU–Kommission 14571/12) und welche konkrete Notwendigkeit sieht sie in der Zulassung von Milchsäure vor dem Hintergrund, dass bislang ausschließlich Trinkwasser zur Reinigung zugelassen ist?
4) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Verfügbarkeit von Milchsäure zum Zweck der Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen aus verschiedenen Quellen und welche wissenschaftlichen Studien liegen zur Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser Herstellungs- / Gewinnungsprozesse vor?